Verteilung der Vergütungen

Gesetzliche Vergütungen: Wenn Sie einen Verwertungsvertrag haben und wenn Sie Texte oder Bilder veröffentlichen, können Sie von ProLitteris Geld erhalten. ProLitteris ist in der Schweiz und in Liechtenstein offiziell für die gesetzlichen Vergütungen zuständig. Unsere Verteilungen betreffen:

Gedruckte Werke: Verteilung Print

Werke im Internet: Verteilung Online

Werke in Radio und TV: Verteilung Broadcast

Vertragliche Vergütungen kommen hinzu, wenn die Rechte bei ProLitteris sind und konkrete Nutzungen stattfinden, deren Regelung ProLitteris übernommen hat:
– Sendungen mit Text (Verwertungsbereich Audio)
– Reproduktion von Kunstwerken (Verwertungsbereich Art)

Im Verteilungsreglement sind die Verteilungen definiert. Das Verteilungsreglement wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) genehmigt.

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