Kopiervergütungen (GT 8, GT 7)

Heute stehen praktisch jeder Organisation Kopiergeräte oder Multifunktionsgeräte zur Verfügung. Mitarbeitende oder Mitglieder nutzen Computer und Smartphones. Aus diesem Grund gibt es den offiziellen und für alle verbindlichen Kopiervergütungen (GT 7 für Schulen und GT 8 für Organisationen). Nutzen Sie einen Medienspiegel und verbreiten intern Ausschnitte aus Zeitungen? Bietet Ihre Organisation externen Personen Unterricht an?

Beim Arbeiten kopiert man geschützten Werke aus dem Internet, aus einer Zeitschrift, aus einem Buch. Das Urheberrechtsgesetz (URG) erlaubt jeder Schule und jeder Organisation das Vervielfältigen und interne Verbreiten. Alle schulden dafür eine gesetzliche Vergütung gemäss dem Gemeinsamen Tarif 8 (GT 8), die an ProLitteris zu zahlen ist. Falls sich das Werkexemplar im Handel befindet, sind nur Ausschnitte von Werken erlaubt. Ausschnitte sind einige Seiten Text, ein Zeitungsbericht, ein Buchkapitel. Ein Beispiel ist das Speichern oder Drucken geschützter Fachbeiträge oder Zeitungsberichte aus dem Internet. Sowohl analoge Kopien (Papier) als auch digitale Kopien (Speicherung) sind erfasst.

Die Rechnungen von ProLitteris sind verbindlich. Laut Bundesgericht kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Vervielfältigungen hergestellt werden. Nutzer ist jede Organisation, die Geräte zur Verfügung hat, mit denen man kopieren kann. Nach dem Gesetz müssen die Nutzer ProLitteris Auskünfte erteilen, damit die Rechnungen erstellt werden können. Ansonsten kann ProLitteris die verlangten Angaben schätzen. Wenn eine Organisation nicht zahlt, muss ProLitteris vor Gericht klagen und Betreibungen einleiten.

Vervielfältigungen entstehen auch, wenn eine Organisation Medienspiegel herstellt oder Dokumentationsdienste beizieht. Dafür ist laut Tarif eine besondere Vergütung geschuldet. Der Auftrag, ein bestimmtes Werkexemplar zu nutzen oder nach einem bestimmten Stichwort Material zu sammeln, muss von der Organisation kommen. Dritte dürfen nicht auf Vorrat speichern, sie dürfen keine Sammlungen oder Datenbanken herstellen – dafür wäre eine separate Lizenz der Verlage oder Urheberinnen nötig.

Briefe von ProLitteris werden manchmal für Werbung oder gar Betrug gehalten und nicht beachtet. Die Meldeformulare und Rechnungen von ProLitteris sind jedoch verbindlich. ProLitteris erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Wir empfehlen Ihnen, die Meldeformulare rasch zurückzusenden und Rechnungen zu beachten.

Weitere Informationen zu Post von ProLitteris finden Sie auf der Website des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).

Folgende Medienartikel geben zur Pflicht, an ProLitteris Vergütungen zu zahlen, Auskunft:
– SRG: https://www.srf.ch/news/schweiz/mehrere-hundert-klagen-pro-litteris-setzt-urheberrecht-vor-gericht-durch
– NZZ: https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-bettelbriefe-der-pro-litteris-haben-es-in-sich-ld.1483186?reduced=true
– Limmataler Zeitung: https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/unternehmen-halten-prolitteris-rechnungen-fur-bettelbriefe-und-schmeissen-sie-weg-dann-werden-sie-vor-gericht-gezogen-ld.1365730
– 20min: https://www.20min.ch/fr/story/en-voyant-la-lettre-jai-cru-a-une-arnaque-802736306712
– Medialex: https://medialex.ch/2021/11/05/internes-kopieren-warum-zahlen-und-wieviel

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