Kunst

Schaffen oder nutzen Sie Kunstwerke? Wenn Künstler und Rechtsnachfolger Rechte an ProLitteris übertragen, lizenzieren wir die Nutzungen. Das ist eine freiwillige Tätigkeit, kein gesetzlicher Auftrag. Die von den Nutzern gezahlten Vergütungen leiten wir an die Rechteinhaber weiter, nach Abzug der Verwaltungskosten und eines Beitrags für soziale und kulturelle Zwecke. Massgebend sind der Tarif Kunst und das Verteilungsreglement. Wir lizenzieren kollektiv dort, wo sonst jeder Einzelne für sich tätig werden müsste.

Unser Angebot ist auf Werke der bildenden Kunst und der Kunstfotografie beschränkt. Für andere Bilder kann es gesetzliche Vergütungen geben, aber die Abbildungsrechte verwertet ProLitteris nicht. Wir regeln nur die Rechte an Werken, die vermarktet werden, die zum Beispiel verkauft oder bereits lizenziert worden sind. Kunstwerke, deren Nutzung wir regeln können, sind Gemälde, Zeichnungen, Illustrationen, Karikaturen, Cartoons, Skulpturen, Plastiken, künstlerische Fotografien. Wie alle Werke dürfen auch Kunstwerke nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber abgebildet werden.

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