Verwaiste Werke (GT 13)

Möchten Sie ein Werk verwenden, kennen oder finden aber den Rechteinhaber nicht? Verwaiste Werke kann man ohne die Zustimmung des Rechteinhabers nutzen, wenn man gegenüber ProLitteris mit einem Formular bestätigt, verschiedene Datenbanken durchsucht zu haben und die Identität oder den Kontakt des Rechteinhabers trotzdem nicht gefunden hat. Das Werkexemplar, das man verwenden will, muss aus einer schweizerischen Gedächtnisinstitution stammen (Bibliothek, Bildungseinrichtung, Museum, Sammlung, Archiv eines Sendeunternehmens). Die Nutzung von verwaisten Werken ist kostenpflichtig und kann über ProLitteris geregelt werden. Die Nutzung von verwaisten Werken ist im Gemeinsamen Tarif 13 (GT 13) geregelt.

Führen Sie die Recherche mithilfe der Checkliste durch und füllen Sie das Meldeformular aus. Senden Sie das Meldeformular anschliessend an gt13@prolitteris.ch. Bis Sie die Rechnung und damit die Lizenz erhalten, dauert es bis zu 30 Tage. Die tariflich festgelegte Mahngebühr für nicht fristgerechte Zahlungen beträgt CHF 100.

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