Nothilfe
Urheberinnen und Urheber, die ProLitteris-Mitglied sind und in eine ernste finanzielle Not geraten, können bei der Fürsorge-Stiftung eine Unterstützung beantragen. Die Unterstützung ist in der Regel ein einmaliger Beitrag für bestimmte Kosten bis zu einigen Tausend Franken. Für die Nothilfe ist der Stiftungsrat der Fürsorge-Stiftung zuständig. Der Stiftungsrat beurteilt Gesuche in seinen Sitzungen im April, Juni, September und Dezember. Ausserhalb der Sitzungen können der Präsident und der Geschäftsführer ausnahmsweise eine Soforthilfe beschliessen.
Gesuche sind an die Mailadresse der Fürsorge-Stiftung zu richten (social@prolitteris.ch).
Darzulegen sind:
– die finanzielle Not (Rechnung oder Schätzung),
– der Grund des Problems (Ursache, Kontext),
– die Auswirkung des Problems (verfügbares Geld heute und morgen) und
– die wirtschaftlichen Verhältnisse der Person (Steuerveranlagung, Einkommen und Vermögen, Budget, besondere Umstände wie Gesundheit, Alter, Schulden).
Unsere Stiftung kann Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beiziehen, um eine direkte Hilfe anzubieten und die finanzielle Situation abzuklären. Die Stiftung fördert keine Werke, Veranstaltungen oder Projekte.