Altersrenten

Urheberinnen und Urheber haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie beim Erreichen des AHV-Alters oder vor dem 70. Altersjahr eine 10-jährige Mitgliedschaft haben und mindestens 1’000 Franken Vergütung vorweisen können. Zur Berechnung der Altersrente wird die Summe aller Vergütungen von ProLitteris und das jährlich gemeldete Einkommen der direkten Bundessteuer herangezogen. Wenn das steuerbare Einkommen der direkten Bundessteuer für eine allein besteuerte Person 50’000 Franken oder für eine gemeinsam besteuerte Person 66’667 Franken übersteigt, gibt es im Berechnungsjahr keinen Rentenanspruch.

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