28.09.2023 − In diesen Tagen führt ProLitteris die jährliche Hauptverteilung durch. Die Verteilung Print (ca. CHF 12,5 Mio.) betrifft gedruckte Texte und Bilder, sie entspricht dem früheren Verteilbereich Reprografie/Netzwerke. Die Verteilung Online (ca. CHF 5 Mio.) betrifft Texte und Bilder im Internet für Rechteinhaber, die am Zähl- und Meldeverfahren 2022 teilgenommen haben. Insgesamt flossen rund
16.08.2023 – Die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften begrüssen die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes hinsichtlich des Leistungsschutzes für Medien. Die Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM äussern sich gemeinsam zur Vernehmlassungsvorlage vom 24. Mai 2023 (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Leistungsschutzrecht für journalistische Veröffentlichungen). Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften, welche gemeinsam als «Swisscopyright» auftreten, haben
27.07.2023 – Der Bundesrat hat einen tauglichen Vorentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften, welche gemeinsam als «Swisscopyright» auftreten, haben den Vorschlag rechtlich und hinsichtlich Umsetzbarkeit beurteilt. Der Vergütungsanspruch für journalistische Medien und deren Medienschaffende nimmt das Anliegen der Inhaltsproduzierenden und Kulturschaffenden auf: Auch im Internet muss die Nutzung von
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– Zeitung, Zeitschrift, Broschüre, Katalog, Buch, E-Book, Agenda – Prospekt, Flyer, Programmheft – Kalender – Einladungskarte, Grusskarte, Weihnachtskarte – Postkarte, Kunstkarte – Poster, Kunstdruck, Plakat – Anzeige, Inserat – Merchandising, Stoffdruck, Verpackung, Etiketten, Papeterieware etc. – Bildträger wie DVD, CD, Video, Dia, Projektionsfolie, Powerpoint etc. – Film – Internet – anderes (bitte weiter unten im Textfeld genau beschreiben)
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