MyCopyright

Stand Juli 2026 – das Modell wird schrittweise verfeinert.

Digitale Inhalte lassen sich in Sekunden kopieren, verändern und weitergeben. Das gilt für Texte, Bilder, Fotografien, Musik, Audio- und Videodateien, Präsentationen, Softwarecode, Entwürfe und Dokumentationen. Umso wichtiger wird die Frage, wie sich später nachweisen lässt, welche Fassung einer Datei zu welchem Zeitpunkt vorhanden war, wer sie hinterlegt hat, wie sie entstanden ist und welche Rechte damit verbunden sind.

MyCopyright schafft dafür eine digitale Infrastruktur. Sie verbindet die technische Sicherung einer Datei mit ihrer vertraulichen Aufbewahrung, der Dokumentation menschlicher und maschineller Beiträge, einer rechtlichen Ersteinschätzung sowie – in weiteren Ausbaustufen – der Registrierung und Lizenzierung von Werken und Rechten.

Der Ablauf folgt drei Stufen: Zuerst entsteht ein Beweismittel. Danach wird die Datei als rechtlich und wirtschaftlich beschreibbares Asset erfasst. Schliesslich kann dieses Asset auffindbar gemacht, lizenziert oder übertragen werden.

Wichtig ist die Unterscheidung: MyCopyright begründet kein Urheberrecht. Urheberrecht entsteht unabhängig von einer Registrierung, wenn ein Mensch ein ausreichend individuelles Werk schafft. MyCopyright verbessert aber die Dokumentation und damit die Möglichkeit, Tatsachen später nachzuweisen.

Zum Start stehen das Siegeln und Deponieren von Dateien zur Verfügung. Die weiteren Bereiche Declaration, Detection, Registry und Licensing werden schrittweise entwickelt.

Von Evidence über Asset zum Market

MyCopyright führt drei bisher häufig getrennte Aufgaben zusammen.

Auf der Stufe Evidence werden Dateien gesiegelt, zeitlich eingeordnet, versioniert und bei Bedarf deponiert.

Auf der Stufe Asset werden Entstehung, menschliche und maschinelle Beiträge sowie mögliche Rechte dokumentiert und geprüft.

Auf der Stufe Market werden Assets und Rechteinhaber auffindbar und können Lizenzen, Rechteübertragungen und Vergütungen abgewickelt werden.

Damit entwickelt sich MyCopyright von einem digitalen Depot zu einer umfassenden Infrastruktur für den Nachweis, die Beschreibung, die Verwaltung und die Nutzung geistiger und persönlicher Assets.

Evidence

Deposit

1Sealverfügbar

Account · Time stamp · Versioning

2Escrowverfügbar

Identification · Storage · Access

Asset

Define

3Declaration

AI GENERATED · AI ASSISTED / AI MODIFIED · AI FREE / HUMAN AUTHORED

4Detection

Copyright and AI · Personality rights · Patent, trademark, design

Market

Deliver

5Registry

Look up assets · Look up rights holders · CMO Federation and Copyright Offices

6Licensing

Free · Paid · Purchase

Was Sie erhalten

CertificateDocumentationRoyalties


Die sechs Stufen im Detail

1. Seal – Dateien, Zeitpunkte und Versionen sichern

Am Anfang steht eine Datei. Sie kann einen Text, ein Bild, eine Tonaufnahme, ein Video, ein Design, einen Softwarecode oder eine andere digitale Arbeit enthalten. Im Nutzerkonto von MyCopyright lassen sich zusammengehörende Dateien in Ordnern organisieren. So können beispielsweise Entwürfe, Bearbeitungsstände und endgültige Fassungen eines Manuskripts oder einer Fotografie nachvollziehbar zusammengeführt werden.

Beim Siegeln wird aus der Datei ein kryptografischer Hash berechnet. Ein Hash ist ein digitaler Fingerabdruck: Ein mathematisches Verfahren erzeugt aus dem gesamten Dateiinhalt eine Zeichenfolge fester Länge. Wird auch nur ein kleines Detail der Datei verändert, entsteht grundsätzlich ein anderer Hashwert. Dadurch lässt sich später prüfen, ob eine vorgelegte Datei genau der ursprünglich gesicherten Fassung entspricht.

Der Hash ist keine Kopie der Datei. Aus einem geeigneten kryptografischen Hash lässt sich der Inhalt der Datei praktisch nicht zurückrechnen. Beim Siegelungsvorgang wird deshalb nur der Hashwert an Swisscom Trust Services übermittelt; der Vertrauensdiensteanbieter erhält keinen Zugriff auf den Inhalt des Dokuments.

Der Hash wird mit einem elektronischen Siegel und einem Zeitstempel verbunden. Das elektronische Siegel ordnet den Vorgang der siegelnden Organisation zu und schützt die Integrität der gesiegelten Daten. Der Zeitstempel dokumentiert, dass der betreffende Hash zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits vorhanden war. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel geniesst nach dem europäischen eIDAS-Recht eine gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit von Datum und Uhrzeit sowie für die Integrität der damit verbundenen Daten. Swisscom Trust Services bietet entsprechende Vertrauensdienste für die Rechtsräume der Schweiz und der Europäischen Union auf der Grundlage von ZertES und eIDAS an.

Siegel und Zeitstempel beweisen nicht allein, wer ein Werk geschaffen hat oder wem die Urheberrechte gehören. Sie dokumentieren präziser: Eine bestimmte, technisch überprüfbare Dateifassung war zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden und befand sich im Zusammenhang mit einem bestimmten Nutzerkonto oder Hinterlegungsvorgang. Zusammen mit Entwürfen, Verträgen, Kommunikation und weiteren Unterlagen kann daraus ein starkes Beweismittel entstehen.

Die Versionierung führt mehrere Bearbeitungsstände zusammen. Dadurch lässt sich nicht nur die letzte Fassung sichern, sondern auch der Entstehungsprozess dokumentieren: etwa die unbearbeitete Aufnahme einer Fotografie, das Manuskript vor dem Lektorat, die erste Musikaufnahme, die verwendeten Prompts oder die anschliessend bearbeitete Endfassung.

Dateien und Versionen sollen zudem kontrolliert geteilt werden können. Nutzer bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen darf, und können Berechtigungen später wieder entziehen. Die technische Freigabe ersetzt allerdings nicht die rechtliche Prüfung, ob eine Datei überhaupt weitergegeben werden darf.

Als Ergebnis der Siegelung kann ein Zertifikat erzeugt werden. Dieses fasst die relevanten Nachweisdaten zusammen, insbesondere den Hashwert, den Zeitpunkt und die Zuordnung des Vorgangs.

2. Escrow – Originaldateien geschützt deponieren

Beim Siegeln wird in erster Linie der digitale Fingerabdruck der Datei gesichert. Beim Escrow beziehungsweise Depot wird zusätzlich die Datei selbst aufbewahrt. Diese Unterscheidung ist technisch wesentlich.

MyCopyright verarbeitet dabei drei miteinander verbundene Ebenen: die Originaldatei, beispielsweise ein Manuskript oder eine Fotografie; den daraus berechneten Hash; und die Metadaten zum Vorgang, beispielsweise Zeitpunkt, Nutzerkonto, Version, Titel oder abgegebene Erklärungen. Der Hash ermöglicht die Integritätsprüfung. Nur die hinterlegte Datei ermöglicht dagegen eine spätere Wiederherstellung oder Herausgabe des ursprünglichen Inhalts.

Die Datei wird geschützt und verschlüsselt deponiert. Über den Zugriff und die Herausgabe bestimmt grundsätzlich der oder die Kund. ProLitteris bewahrt die Datei auf und dokumentiert den Hinterlegungsvorgang. Das digitale Depot ist damit mit einem versiegelten Dokument vergleichbar, das bei einer vertrauenswürdigen Hinterlegungsstelle aufbewahrt wird.

Für die weitere Entwicklung steht eine souveräne Speicherarchitektur im Vordergrund. Souverän bedeutet nicht nur, dass sich ein Server physisch in der Schweiz befindet. Relevant sind auch das anwendbare Recht, die Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel, administrative Zugriffe, Unterauftragnehmer, Datentransfers und die Möglichkeit einer langfristigen Wiederherstellung. Die Datenhaltung soll nachvollziehbar, stabil und möglichst unabhängig von kurzfristigen Änderungen bei internationalen Plattformen ausgestaltet werden.

Für besonders sensible Funktionen ist eine verifizierte Identität vorgesehen. Dazu können elektronische Pässe verwendet werden. Moderne ePässe enthalten einen kontaktlos auslesbaren Chip. Über NFC kann ein geeignetes Smartphone die Daten auf diesem Chip lesen. Die digitale Signatur des ausstellenden Staates ermöglicht die Prüfung, ob die Chipdaten von der zuständigen Behörde stammen und unverändert sind. Die sichtbare Passseite und der Chip werden miteinander verglichen.

Je nach Sicherheitsstufe kann die Dokumentenprüfung mit einem biometrischen Abgleich und einer Lebenderkennung verbunden werden. Damit soll verhindert werden, dass für die Identifikation lediglich ein Foto, ein aufgezeichnetes Video oder eine manipulierte Darstellung verwendet wird.

Bei Unternehmen ist zusätzlich zur Identität der natürlichen Person ihre Rolle zu dokumentieren. Die Identifikation einer Mitarbeiterin beweist noch nicht, dass sie ein Unternehmen vertreten oder Rechte übertragen darf. MyCopyright muss deshalb Identität, Funktion, Vertretungsmacht und gegebenenfalls Rechtsnachfolge getrennt abbilden.

Zum Depot gehört auch ein definierter Recovery-Prozess. Verliert eine Person den Zugang zu ihrem Konto, darf die Wiederherstellung nicht allein von einer E-Mail-Adresse oder einem Passwort abhängen. Je nach Risiko können eine erneute Identifikation, ein zweiter Authentifizierungsfaktor, zusätzliche Dokumente und eine manuelle Kontrolle erforderlich sein. Bei auffälligen oder besonders sensiblen Fällen kann ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Prüfung vor Ort eingesetzt werden.

3. Declaration – Menschliche und maschinelle Beiträge erklären

Bei digitalen Inhalten genügt es zunehmend nicht mehr, nur die fertige Datei zu betrachten. Insbesondere beim Einsatz generativer KI ist dem Ergebnis häufig nicht anzusehen, welche Elemente ein Mensch geschaffen und welche ein System erzeugt oder verändert hat.

MyCopyright soll deshalb strukturierte Deklarationen ermöglichen. Eine Deklaration ist eine Erklärung der verantwortlichen Person zum Entstehungsprozess eines bestimmten Assets. Sie wird mit der Datei, der Version, dem Nutzerkonto und dem Zeitpunkt verbunden. Die erklärende Person ist für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich.

Vorgesehen sind insbesondere die folgenden Kategorien:

AI GENERATED bezeichnet einen Inhalt, der vollständig oder in seinen prägenden Elementen durch ein KI-System erzeugt wurde. Menschliche Tätigkeiten können sich dabei auf Anweisungen, Auswahl, Wiederholungen oder die Freigabe eines Ergebnisses beschränken.

AI ASSISTED bezeichnet einen menschlich gesteuerten Schaffensprozess, bei dem KI als Werkzeug eingesetzt wurde. Die wesentlichen Entscheidungen über Ausdruck, Auswahl, Anordnung und Endfassung verbleiben bei konkreten Menschen.

AI MODIFIED bezeichnet die KI-gestützte Veränderung eines bestimmten bestehenden Inhalts. Beispiele sind die Bearbeitung einer konkreten Fotografie, die Veränderung einer aufgenommenen Stimme oder die synthetische Modifikation eines Videos.

AI FREE erklärt, dass bei der Herstellung des gekennzeichneten Inhalts keine nach den anwendbaren Regeln relevante generative KI eingesetzt wurde.

HUMAN AUTHORED bezeichnet den Anspruch, dass ein Inhalt auf einer konkreten menschlichen schöpferischen Leistung beruht. Entscheidend sind nicht nur menschliche Tätigkeiten an sich, sondern menschlich bestimmte Elemente des Ausdrucks, der Auswahl oder der Anordnung.

AI FREE und HUMAN AUTHORED sind nicht identisch. Ein rein menschlich erstelltes Dokument ist nicht zwingend urheberrechtlich geschützt, beispielsweise wenn es nur aus banalen Angaben besteht. Umgekehrt kann ein menschlich geschaffenes Werk urheberrechtlich geschützt sein, obwohl bei einzelnen Arbeitsschritten KI als Hilfsmittel eingesetzt wurde.

Die Deklaration begründet keinen Schutz und ersetzt keine rechtliche Beurteilung. Sie macht den Produktionsprozess aber nachvollziehbarer. Zusammen mit gesicherten Entwürfen, Prompts, Zwischenständen und Bearbeitungsinformationen kann sie zeigen, welche Beiträge ein Mensch geleistet hat.

Die Kennzeichnung dient zugleich der Transparenz gegenüber dem Publikum. Die Transparenzpflichten des europäischen AI Act für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten ab dem 2. August 2026. Sie betreffen unter anderem maschinenlesbare Markierungen durch Anbieter generativer Systeme sowie sichtbare Hinweise bei Deepfakes und bestimmten KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Nicht jeder KI-unterstützte Inhalt unterliegt einer sichtbaren gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Die MyCopyright-Deklarationen sind deshalb breiter angelegt und ersetzen nicht die Prüfung der im Einzelfall anwendbaren Vorschriften.

4. Detection – Inhalte und mögliche Rechte einordnen

Eine Erklärung der Nutzer kann durch technische und fachliche Prüfungen ergänzt werden. Dieser Bereich wird unter dem Begriff Detection zusammengefasst.

Detection bedeutet nicht, dass ein Algorithmus verbindlich über Urheberrecht oder Autorschaft entscheidet. Technische Erkennungssysteme können Hinweise liefern, arbeiten aber mit Wahrscheinlichkeiten und können sowohl falsch positive als auch falsch negative Ergebnisse erzeugen. Ein KI-Detektor allein ist daher kein Beweis dafür, dass ein Werk menschlich oder maschinell geschaffen wurde.

MyCopyright soll externe Analysewerkzeuge anbinden und mit eigenen Prüfabläufen verbinden. Für die urheberrechtliche Einschätzung stehen dabei vier Fragen im Vordergrund: Welche konkreten Menschen waren beteiligt? Welche geschützten Ausdruckselemente haben sie geschaffen? Wie wurde der Produktionsprozess gestaltet und kontrolliert? Welche Dokumente belegen diese Beiträge?

Ein Copyright Checker kann diese Fragen systematisch erfassen. Er soll insbesondere zwischen geschützten Ausdrucksformen und nicht geschützten Ideen, Informationen oder Inspirationen unterscheiden. Bei KI-gestützten Arbeiten ist zudem zu prüfen, ob Menschen Auswahl, Anordnung und konkrete Ausdrucksweise ausreichend bestimmt haben oder ob das prägende Ergebnis im Wesentlichen vom System erzeugt wurde.

Ein zweiter Prüfbereich betrifft Persönlichkeitsrechte. Gesicht, Körper, Bewegungen und Stimme können Personen identifizierbar machen. Ihre Verwendung oder synthetische Nachbildung kann unabhängig vom Urheberrecht rechtlich relevant sein. MyCopyright soll deshalb dokumentieren können, welche Personen dargestellt oder imitiert werden und welche Zustimmungen oder sonstigen Berechtigungen vorliegen.

Ein dritter Bereich betrifft weitere Immaterialgüterrechte. Eine Datei kann neben urheberrechtlichen Elementen auch eine technische Erfindung, ein kennzeichenrechtlich relevantes Zeichen oder ein registrierbares Design enthalten. Das Tool soll Hinweise auf mögliche Patent-, Marken- oder Designfragen geben und bei Bedarf an spezialisierte Beratung oder die zuständigen Registerstellen weiterleiten.

Detection ist somit eine strukturierte Ersteinschätzung. Sie kann Risiken und mögliche Werte sichtbar machen, ersetzt aber weder eine vertiefte rechtliche Beratung noch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung.

5. Registry – Assets und Rechteinhaber auffindbar machen

In einer weiteren Ausbaustufe soll MyCopyright zu einem Register für digitale Assets und Rechteinformationen erweitert werden.

Ein Asset ist dabei nicht einfach nur eine Datei. Es umfasst die gesicherte Datei oder Dateiversion, den technischen Identifikator, die relevanten Metadaten, die abgegebenen Deklarationen, vorhandene Prüfungsergebnisse sowie Angaben zu Urheber, Rechteinhaber und vertretungsberechtigten Personen.

Die Registry soll zwei grundlegende Suchrichtungen ermöglichen: Einerseits soll ein Asset anhand eines Identifikators, eines Zertifikats oder bestimmter Metadaten gefunden werden können. Andererseits soll erkennbar werden, welche Person oder Organisation Rechte an einem bestimmten Asset beansprucht oder verwaltet.

Ein Registereintrag begründet keine Rechte und garantiert nicht, dass der eingetragene Anspruch materiell richtig ist. Er dokumentiert, welche Angaben zu welchem Zeitpunkt gemacht und welche Nachweise dafür vorgelegt wurden. Der rechtliche Status einer Angabe muss deshalb transparent ausgewiesen werden, beispielsweise als Selbsterklärung, verifizierte Identität, geprüfte Vertretungsmacht oder bestätigte Rechteinformation.

Das Datenmodell muss komplexere Rechteverhältnisse abbilden können. Dazu gehören Miturheberschaft, mehrere Rechteinhaber, unterschiedliche Nutzungsrechte, territoriale Beschränkungen, zeitlich begrenzte Rechte, Vertretungsverhältnisse und Rechtsnachfolgen.

Langfristig ist eine Federation mit Verwertungsgesellschaften, Copyright Offices und weiteren Rechteinfrastrukturen vorgesehen. Federation bedeutet, dass mehrere eigenständige Organisationen ihre Daten und Zuständigkeiten behalten, aber über gemeinsame technische Standards miteinander kommunizieren können. Suchanfragen können dadurch an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden, ohne dass sämtliche Daten in einer einzigen zentralen Datenbank liegen müssen.

Standardisierte Identifikatoren und interoperable Metadaten sollen sicherstellen, dass ein Asset auch über verschiedene Systeme und Organisationen hinweg eindeutig referenziert werden kann. Welche Informationen öffentlich, nur für bestimmte Vertragspartner oder ausschliesslich für die Rechteinhaber sichtbar sind, wird durch ein abgestuftes Berechtigungsmodell bestimmt.

6. Licensing – Werke und Rechte nutzen, lizenzieren oder übertragen

Sobald ein Asset eindeutig beschrieben und einer berechtigten Person oder Organisation zugeordnet ist, kann es Gegenstand einer Transaktion werden.

MyCopyright soll zunächst die Auswahl offener Lizenzen unterstützen. Dazu gehören insbesondere Creative-Commons-Lizenzen. Mit ihnen können Rechteinhaber der Allgemeinheit standardisierte Nutzungsrechte einräumen und dabei Bedingungen wie Namensnennung, Nichtbearbeitung, nicht kommerzielle Nutzung oder Weitergabe unter gleichen Bedingungen festlegen. Die Lizenz kann unmittelbar mit dem registrierten Asset und seiner konkreten Version verbunden werden.

Daneben sind entgeltliche Standardlizenzen vorgesehen. Eine solche Lizenz muss mindestens festlegen, welches Asset genutzt werden darf, welche Handlungen erlaubt sind, für welche Dauer und welches Territorium die Lizenz gilt und welche Vergütung geschuldet ist.

Für KI-Nutzungen sind zusätzliche Parameter erforderlich. Eine Lizenz kann beispielsweise unterscheiden zwischen der Aufnahme eines Werks in Trainingsdaten, der Analyse oder Indexierung, dem Abruf über ein Retrieval-System, der Anpassung eines Modells oder der Erzeugung und Verwertung von Outputs. Auch technische Pflichten wie Quellenangaben, maschinenlesbare Rechteinformationen, Löschfristen oder die Dokumentation verwendeter Datensätze können Vertragsbestandteil sein.

Schliesslich kann MyCopyright den Verkauf eines Werks oder die Übertragung von Rechten unterstützen. Dabei muss klar getrennt werden: Der Erwerb einer Datei oder eines physischen Werkexemplars überträgt nicht automatisch die Urheberrechte. Rechte gehen nur über, soweit dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich möglich ist.

Jede Transaktion soll mit dem Asset, den beteiligten Personen, dem Vertragsumfang und dem Zeitpunkt verknüpft werden. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare Rechtekette – von der ursprünglichen Datei über einzelne Lizenzen bis zu späteren Übertragungen.

Wo für eine Nutzung Vergütungen anfallen, kann die Plattform auch Abrechnung, Dokumentation und Auszahlung unterstützen. Das Ergebnis ist nicht nur ein Zertifikat über eine Datei, sondern eine Infrastruktur, in der kreative und andere immaterielle Leistungen als nachweisbare Assets verwaltet und wirtschaftlich genutzt werden können.

Häufige Fragen

Was ist MyCopyright?

MyCopyright ist ein Dienst, mit dem Sie eine Datei mit einem digitalen Siegel und einem Zeitstempel versehen und bei ProLitteris hinterlegen.

Sie schaffen ein Beweismittel, mit dem Sie später nachweisen können, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat.

Das Verfahren umfasst:

    • eine Verschlüsselung
    • einen Zeitstempel
    • ein Depot für die Originaldatei

Als Nachweis dient ein Zertifikat, das sich jederzeit produzieren lässt. In Verbindung mit Ihrer hinterlegten Datei liegt damit ein Beweismittel vor, das die Identität und die zeitliche Existenz einer Idee, eines Werks oder einer Datei bezeugt.

Das Prinzip ähnelt einem versiegelten Dokument, das bei einer Bank oder einem Notariat hinterlegt wird. ProLitteris übernimmt dabei die digitale Siegelung und Aufbewahrung mit einem technischen Partner.

Sie können fast beliebige elektronische Dateien sichern, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Der Dienst MyCopyright wird von ProLitteris mit dem Partner Swiss Trust Layer betrieben und weiterentwickelt.

Welchen Zweck verfolgt ProLitteris mit MyCopyright?

Ideen, Entwürfe und Daten entstehen, bevor ein Werk veröffentlicht wird.

In dieser frühen Phase stellt sich oft die Frage: «Wie kann ich später beweisen, dass meine Idee heute entstanden ist, dass sie authentisch und unverfälscht ist, und dass sie von mir dokumentiert wurde?»

ProLitteris befasst sich mit dem Dienst erstmals nicht nur mit den Urheberrechten, sondern auch mit der Frage, wie man sie beweisen kann.

Wie funktioniert MyCopyright technisch?

Die im Kanton Schwyz entwickelte Technologie des Unternehmens Swiss Trust Layer macht die Beweissicherung möglich. Dateien (Texte, Bilder, Skizzen, Konzepte und andere Dokumente) können bei ProLitteris sicher hinterlegt werden.

Beim Upload wird ein kryptografischer Hash der Datei erzeugt und mit einem verschlüsselten Zeitstempel versehen. Der Hash wird von Swisscom aufgrund gesetzlicher Anforderungen aufbewahrt.

Der/die Kund:in kann jederzeit ein Zertifikat produzieren, das Existenz, Zeitpunkt, Herkunft und Integrität der Datei belegt.

Wie funktioniert das Depot für Werke und Entwürfe?

Das Depot für Werke und Entwürfe funktioniert als digitales Sicherungssystem für Ihre Dateien. Sie können Werke, Entwürfe oder Ideen mit einem Zeitstempel und einer Verschlüsselung versehen und bei ProLitteris hinterlegen.

Die Deponierung wird mit bestimmten Erklärungen der Person ergänzt, welche die Datei hinterlegt.

Der Ablauf ist einfach:

  • Sie laden Ihre Datei im Dienst MyCopyright hoch.
  • Die Datei wird digital versiegelt und mit einem Zeitstempel versehen.
  • ProLitteris speichert die Datei sicher im Depot.

So entsteht ein verlässliches Beweismittel. Sie können später nachweisen, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist.
Die Nutzung ist freiwillig und unabhängig von der Verwertung Ihrer Rechte oder der Auszahlung von Vergütungen.

Für Sie wichtig: MyCopyright dient der Beweisführung im Urheberrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre kreativen Arbeiten rechtlich abzusichern.

Verbessert MyCopyright die Urheberrechte?

Der Einsatz von MyCopyright hat keinen direkten Bezug zur sonstigen Tätigkeit von ProLitteris als Verwertungsgesellschaft.

Das Zertifikat können Sie zusammen mit der Originaldatei jederzeit vorlegen. Es dient als Nachweis dafür, dass Ihre Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist. Mit MyCopyright verbessern Sie die Möglichkeit der Beweisführung im Urheberrecht.

Wichtig: Der Dienst ist keine Bedingung für den urheberrechtlichen Schutz oder für die Teilnahme an den Verteilungen von ProLitteris.

Welche weiteren Dienste entstehen im Zusammenhang mit MyCopyright?

Neben dem Dienst MyCopyright entwickelt das Unternehmen Swiss Trust Layer in Abstimmung mit ProLitteris weitere Dienste zur Hinterlegung und Nutzung von Dateien.

Dazu gehören Entwicklungen für persönliche Urkunden (z.B. Diplome für Bewerbungen und Anstellungen, erbrechtliche Dokumente, Gesundheitsdokumente), für berufliche und geschäftliche Urkunden (z.B. Vertragsversionen, Baudokumente, Kennzeichen und Ausstattung von Waren und Dienstleistungen, börsenkursrelevante Mitteilungen) oder für Urkunden in regulierten Märkten (z.B. Pharma, Gesundheitswesen).

Wie entwickelt ProLitteris den Dienst MyCopyright weiter?

ProLitteris entwickelt MyCopyright schrittweise weiter, um Sie bei der Nutzung und dem Schutz Ihrer Werke umfassend zu unterstützen.

In einer nächsten Ausbaustufe plant ProLitteris Funktionen, die Sie im Umgang mit Urheberrechten direkt unterstützen, zum Beispiel:

  • Verwaltung und Freigabe von Werken für Publikationen
  • Unterstützung bei der Lizenzierung von Texten und Bildern
  • Möglichkeiten zur Analyse von KI-Nutzungen Ihrer Werke

Zusätzlich ist ein Qualitätssiegel geplant. Dieses bestätigt die Authentizität von Inhalten, etwa bei Medienmaterial oder Übersetzungen, auf Basis der Siegelung und Deponierung.

Für Sie bedeutet das: MyCopyright entwickelt sich vom reinen Depot zu einer umfassenden Plattform für Nachweis, Nutzung und Verwaltung Ihrer Werke.

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