Hat Ihr Buch eine Maschine trainiert? Gerichtsverfahren gegen Anthropic
01.10.2025 – Anthropic ist ein US-amerikanisches KI-Unternehmen, das grosse Sprachmodelle (LLM) entwickelt. Eigentlich eine Erfolgsgeschichte, mit (mindestens) einem problematischen Aspekt in Urheberrechtsfragen. Um den Chatbot Claude zu trainieren, hat ihn Anthropic nämlich mit Raubkopien gefüttert. Dazu wurden ca. 5 Millionen Bücher aus der Datenbank LibGen (Library Genesis) und 2 Millionen Bücher aus PiLiMi (Pirate Library Mirror) heruntergeladen.
Einlenken bei der Sammelklage
Inzwischen hat Anthropic in der Sammelklage dreier US-amerikanischer Autoren (Bartz v Anthropic) einen Vergleichsvorschlag gemacht und ist bereit, 1.5 Milliarden Dollar auszuzahlen. Das wäre die erste grosse Einigung in einem Gerichtsverfahren über KI und Urheberrecht. Jedoch sind nur 500’000 der insgesamt 7 Millionen piratierten Bücher im Vergleich berücksichtigt und kommen für die Zahlungen in Frage. Anspruchsberechtigt sind jene Werke, die über eine ISBN/ASIN Nummer verfügen und die innerhalb von fünf Jahren nach dem Erscheinen beim US Copyright Office registriert wurden, und zwar bis drei Monate vor dem Download: jener von LibGen erfolgte im Juni 2021, jener von PiLiMi im Juli 2022.
Vergangene Woche hat ein Richter den Vergleich provisorisch bewilligt.
Ist Ihr Werk auch dabei?
Die definitive Liste der piratierten Werke wird am 2. Oktober 2025 veröffentlicht. ProLitteris empfiehlt: Erhoffen Sie sich nichts, aber füllen Sie das Formular aus, wenn sie ihr Buch auf der Liste finden. Wer eingetragen ist, wird darüber informiert, wie man in der Sammelklage Ansprüche geltend machen kann.
Bereits seit längerem hat die Zeitschrift «The Atlantic» eine eigene Datenbank mit piratierten Werken erstellt. Stichproben zeigen, dass auch mehrere Schweizer Autor:innen in den Resultaten auftauchen.
Unbefriedigender Entscheid im Hauptpunkt
In der Sache halten wir das Gerichtsurteil für problematisch, was das Training von KI-Systemen mit Werken betrifft, die nicht «geraubt» wurden. Das Urteil geht in einem «summary judgement» nämlich davon aus, dass die Fütterung der KI mit Büchern «fair use» gewesen sei – also gesetzlich zulässig. Illegal sei nur die Speicherung der Raubkopien. Vertiefte Informationen finden sich hier. ProLitteris wird über die Entwicklung dieses Gerichtsverfahrens weiter informieren. Im Rahmen der Tätigkeiten von ProLitteris müssen Sie nichts unternehmen – die Rechte, die wir für Sie wahrnehmen, sind vom Settlement in den USA nicht betroffen.