News ProLitteris

  • Verteilung Expo für Künstler:innen mit Ausstellungen

    29.04.2026 – ProLitteris führt eine neue Verteilung Expo ein. Sie ergänzt die Hauptverteilung, die bisher aus den Verteilungen Print, Online und Broadcast besteht. Die neue Verteilung betrifft visuelle Werke, die in der Schweiz oder in Liechtenstein öffentlich ausgestellt werden. Vergütet werden Urheber:innen und Erb:innen mit Verwertungsvertrag bei ProLitteris, wenn die Werke durch Dritte öffentlich gezeigt
  • Verteilung Print – Stärkung der Lehrmittel und einheitliche Vergütungsdauer

    28.04.2026 – Die Verteilung Print ist die traditionelle Reprografie-Verteilung. Mit diesem System verteilt ProLitteris Kopiervergütungen und ähnliche Erträge. Die Verteilungssumme der Verteilung Print sinkt zugunsten der Verteilung Online, weil das Vervielfältigen und das Publizieren von Texten und Bildern im Internet zunehmen. ProLitteris setzt den eingeschlagenen Weg fort, die Vergütungsdauern der verschiedenen Werkkategorien zu vereinheitlichen und
  • Verteilung Online – Stabilisierung auf rund CHF 10 Mio.

    27.04.2026 – Für die Verteilung Online, welche ProLitteris im Rahmen der Hauptverteilung im September durchführt, wird eine ähnlich hohe Summe von rund CHF 10 Mio. erwartet. Um die Relation zur Verteilung Print zu wahren, wird die Basisvergütung gesenkt. In einem folgenden Schritt ab 2027 wird der Umfang von Texten (Zeichenzahl) stärker und die Verbreitung (Zugriffszahl)
  • KI-Analyse von urheberrechtlich geschützten Werken

    01.04.2026 – Als Empfänger und Besitzer einer Datei, egal welcher Art, ist die Versuchung gross, diese für einen nächsten Schritt in ein KI-System hochzuladen. In einigen Unternehmen findet Material aller Art Eingang in Software, die indexiert und analysiert. Für die Prüfung von Manuskripten kann dies im Interesse der Autor:innen liegen. Das Gesetz erlaubt aber nur
  • Wie prüft ProLitteris, ob ein Werk oder ein ungeschütztes Objekt vorliegt?

    21.03.2026 – Urheberinnen und Urheber können KI ohne Nachteil einsetzen, solange der Einsatz im Sinn eines Werkzeugs erfolgt. Tritt die Maschine aber an die Stelle des kreativ schaffenden Menschen, dann fehlt es an der gesetzlichen Voraussetzung für einen Rechtsschutz. Die Rechteinhaber:innen und ProLitteris können in diesen Fällen weder Lizenzen erteilen noch Vergütungen einziehen: Es gibt
  • Ist ein Text ganz oder teilweise KI-generiert?

    20.03.2026 – Welche Werkkategorien werden oft ganz oder fast ausschliesslich mit generativen KI-Systemen erzeugt, mit der Folge, dass sie urheberrechtlich nicht geschützt sind und keine Vergütung für die Werke fliessen sollten? Am anfälligsten für vollständige KI-Autorschaft sind funktionale, massenhaft produzierte, standardisierte Texte mit niedrigem Anspruch. Die Wahrscheinlichkeit, dass Texte weitgehend oder ausschliesslich von KI generiert
  • Die Stiftung Kulturfonds unterstützt Projekte der Literatur und Kunst

    01.03.2026 – Die kleinere der beiden Stiftungen von ProLitteris vergibt den jährlichen ProLitteris-Preis und unterstützt Projekte im Bereich Literatur und Kunst in der Schweiz und in Liechtenstein. Der Stiftungsrat nimmt Gesuche per E-Mail an culture@prolitteris.ch entgegen. Es gibt zwei Abgabefristen für Gesuche im Jahr: Die Bedingungen für eine Förderung durch ProLitteris sind: 1. Das Gesuch
  • Die Fürsorge-Stiftung reagiert auf ein starkes Rentenwachstum

    26.02.2026 – Mit Beginn des Rentenjahres 2027 werden zwei Massnahmen in der Berechnung der Altersrenten in Kraft treten. Die potenziellen Berechtigten für eine Altersrente werden frühzeitig informiert, damit sie sich über die finanziellen Verhältnisse ins Bild setzen können. Die Massnahmen betreffen bisherige und neue Rentenberechtigte. Wie schon immer ist der korrekte Steuerbeleg nach Aufforderung durch ProLitteris
  • Die Fürsorge-Stiftung: Altersrenten und Nothilfen

    26.02.2026 – Nur wer Mitglied der Genossenschaft ProLitteris ist, kann nach Erreichen des Rentenalters mit einer jährlichen Altersrente rechnen – oder jederzeit eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Fürsorge-Stiftung zahlt Altersrenten aus und leistet Nothilfe. Gestützt auf das Urheberrechtsgesetz (URG) und die Statuten bezieht die Fürsorge-Stiftung 9% der Erträge von ProLitteris. Die Sozialleistungen sind abhängig vom Mass
  • Wie kann man sicher zu sein, keine Urheberrechte zu verletzen?

    20.01.2026 – In gewissen Berufen und Tätigkeiten kommt man nicht ohne Kreativität aus, und man möchte sich an Material bedienen, das möglicherweise mit Urheberrechten behaftet ist. Wer Gewissheit sucht, keine fremden Urheberrechte zu verletzen, vermeidet die Nutzung von fremden geistigen Leistungen. Und man vermeidet Tools, die solche Leistungen verarbeiten. Eine Gefahr der Rechtsverletzung bleibt aber