ProLitteris: Dienstleisterin und Fachstelle für Urheberrechtslizenzen
Verwertungsgesellschaften ermöglichen Nutzungen von geschützten Werken und Leistungen, indem sie urheberrechtliche Lizenzen erteilen und für die Beschaffung aller Rechte sorgen. Diese Aufgabe der fünf Verwertungsgesellschaften in der Schweiz ist seit 100 Jahren klar.
Auch ProLitteris ermöglicht also das Senden von Texten und Bildern, das Streaming von audiovisuellen Werken, das Kopieren von Fachtexten in Schulen und Betrieben, Abbilden von Kunstwerken – und so weiter. Die Verwertungsgesellschaften arbeiten transparent, effizient und kundenfreundlich. Doch manchmal kennt man sie noch nicht, oder es gibt Missverständnisse. Mit 7 Fragen und Antworten versuchen wir aufzuklären und aufzuräumen.
1. Was wird verwertet?
Die Verwertungsgesellschaften bewirtschaften ausgewählte Rechte von Urheber:innen, Interpret:innen, Produzent:innen und Verlagen und Sendeunternehmen, im Inland und Ausland. Sie arbeiten immer gemäss Auftrag und immer gestützt auf das Gesetz. Entweder überträgt das Urheberrechtsgesetz (URG) einzelne direkt Rechte an die Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel die Kopiervergütungen. Oder die Rechteinhabenden entscheiden sich für eine Übertragung ihrer Rechte, weil man sich individuell nicht darum kümmern kann oder will, zum Beispiel die Senderechte. Die verwalteten Rechte kann man auf den Websites der Verwertungsgesellschaften nachsehen. Auch ohne Verwertungsgesellschaften würden diese Rechte verwertet – nur komplizierter, intransparenter und uneinheitlicher.
2. Wohin fliesst das Geld?
Die Vergütungen entschädigen die Inhaber der Urheberrechte dafür, dass sie über die jeweilige Nutzung nicht bestimmen konnten, und dass ihre Werke statistisch gesehen genutzt wurden. An den Verteilungen von ProLitteris werden Autor:innen und Künstler:innen und Verlage beteiligt, deren Werke in Büchern und Zeitschriften, im Internet oder in Radio und Fernsehen publiziert wurden. Die Verteilung berücksichtigt über 10000 Berechtigte. 10 Prozent des Ertrags fliesst in Sozialleistungen für Urheber:innen mit geringem Einkommen und in die Kulturförderung.
3. Wem gehören die Verwertungsgesellschaften?
Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften sind vier Genossenschaften und ein Verein, sie gehören ihren Mitgliedern, die alle Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums nach Urheberrechtsgesetz (URG) sind. Jede Person, die rechtlich geschütztes kreatives Material publiziert und dafür von den Verwertungsgesellschaften Vergütungen erwarten kann, darf Mitglied werden. Mitglieder können über die Vertretung im Verwaltungsrat und über die Strategie mitentscheiden.
4. Wer überwacht die Verwertungsgesellschaften?
Die Verwertungsgesellschaften werden doppelt überwacht: Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) überwacht die Geschäftsführung. Zudem genehmigt eine Schiedskommission alle allgemeingültigen Tarife der Kollektivverwertung. Die Lizenzkosten, denen man nicht ausweichen kann, werden zwingend mit den Wirtschafts- und Nutzungsverbänden verhandelt und von einer Behörde und zusätzlich vom Preisüberwacher auf ihre Angemessenheit hin geprüft. Für die Fürsorge-Stiftung und die Stiftung Kulturfonds ist die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich zuständig.
5. Sind die Verwertungsgesellschaften Unternehmen oder Verwaltungen?
Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen mit einem wirtschaftlichen Zweck: Lizenzen erteilen und Vergütungen einziehen. Die Verwertungsgesellschaften arbeiten ohne Gewinn, denn der gesamte Ertrag wird nach Abzug der Verwaltungskosten an die Inhaber der Urheberrechte verteilt. Der Aufwand von ProLitteris ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und beträgt noch rund 13% des Ertrags. Eine regelbasierte und wirtschaftliche Verwaltung ist vorgeschrieben und beaufsichtigt.
6. Erhalten die Verwertungsgesellschaften Subventionen?
Nein. Die Verwertungsgesellschaften sind private Institutionen ohne Subventionen. Die Vergütungen und der gesamte Ertrag stützen sich auf Zivilrecht, Privatrecht. Die Verwertungsgesellschaften finanzieren ihren Aufwand aus den Vergütungen an die Rechteinhabenden und verteilen das Geld restlos, ohne Gewinn. In einigen Fällen schreibt das Gesetz vor, dass eine Verwertungsgesellschaften zentral für alle Nutzungen zuständig ist, zum Beispiel bei den Kopiervergütungen.
7. Sind die Rechnungen von ProLitteris verbindlich?
ProLitteris arbeitet auf einer gesetzlichen Grundlage im Urheberrechtsgesetz (URG) im Auftrag des staatlichen Instituts für Geistiges Eigentum und der Rechteinhabenden, deren Werke und Leistungen genutzt werden. ProLitteris stellt Rechnung aufgrund der Deklaration bestimmter Daten gemäss Tarif, oder nimmt bei Bedarf eine Schätzung vor. Die anschliessende Rechnung muss bezahlt werden, weil ProLitteris sonst zum rechtlichen Inkasso schreiten muss. Im Bereich der Kopiervergütungen fühlt sich die Forderung von ProLitteris wie eine Rechnung für Gebühren an, obwohl es keine Steuern oder Gebühren sind.