Kulturleistungen im medialen Service public
27.11.2025 – Es liegt im Interesse aller, dass die Kulturleistung der öffentlich finanzierten elektronischen Medien transparent und nachvollziehbar verankert sind. Das gilt vor allem für die Sendeunternehmen der SRG. Bildung und Kultur erscheinen an erster Stelle im Leistungsauftrag der Bundesverfassung, im Radio- und Fernsehgesetz und in der Konzession der SRG.
Mit diesem Beitrag behaupten wir nicht, dass die Sendeunternehmen der SRG zu wenig Kultur bringen. Wir üben hier keine inhaltliche oder strategische Kritik am Service public. ProLitteris macht als Verwertungsgesellschaft keine Medienpolitik, aber wir sind in unserer Tätigkeit mit den Berufs- und Branchenverbänden im Bereich Wort und Bild verbunden.
Unser Ausgangspunkt sind die Unzufriedenheit und Missverständnisse bei Literatur- und Kulturschaffenden, wenn es um Radio und Fernsehen geht. Werden Kultursendungen gestrichen, gibt es ein grosses Bedauern, aber zur gesamten Kulturleistung sind nur wenige Zahlen und Fakten verfügbar. Und der Dialog zwischen Kulturverbänden und SRG funktioniert mal besser, mal schlechter – mit ungewisser Substanz.
Statt einzelnen Sendungen widmen wir uns daher der Frage, wie Kulturleistungen zu führen sind: die Governance der SRG.
Heute wird die Leistung in den Programmen und übrigen Angeboten vorwiegend qualitativ dargestellt, mit Worten und Beispielen. Zudem erscheint sie horizontal, als Teil des Ganzen: Die Berichterstattung ist Teil des grossen Feldes «Information», und die Vertiefung geht auf im Amalgam «Kultur, Gesellschaft und Bildung».
Unser Vorschlag: Zu ergänzen ist eine quantitative Darstellung der Kulturleistung, welche sich den kulturellen Sparten vertikal widmet. Wenn die SRG ihre vielfältigen Kulturleistungen präziser und systematischer ausweist, dient sie der Transparenz, dem interessierten Publikum und den betroffenen Akteuren. So kann die SRG den Erwartungen sachlicher begegnen.
Einer einheitlichen und klaren Darstellung der Kulturleistungen der SRG sind alle Radio- und TV-Programme und das übrige publizistische Angebot der Unternehmenseinheiten zugänglich. Kulturleistungen können als System mit drei Ebenen verstanden werden.
Auf der ersten Ebene erbringt die SRG – wie andere Anbieter auch – eine breite Kulturberichterstattung als Teil der Informationsauftrags.
Auf der zweiten Ebene stellt die Anbieterin die gezielte Kulturvermittlung sicher. Dazu gehört eine kompetente, dedizierte redaktionelle und auf Dauer gestellte Kulturkritik.
Zuoberst, als dritte Ebene der Kulturleistung, steht die gezielte Produktion und Förderung, die neben dem Filmschaffen möglichst viele, aber naturgemäss nicht alle Kategorien des Kunstschaffens abdeckt.

Ein mediales Service-public-Angebot muss sich bewährten Sparten widmen. Für die Kultur separat dem Film, der Musik, der Literatur, dem Theater, der bildenden Kunst, der Fotografie, dem Tanz und den Medien.
Strukturen wie im Schweizer Filmschaffen (Pacte de l’audiovisuel) und Musikschaffen (Charta der Schweizer Musik) sind zu festigen. Eine verbindliche Zusammenarbeit ist auf Sparten wie die Literatur und die Wissenschaft auszudehnen: Es braucht einen Pacte de la littérature.
Deshalb sollte SRG auf eine institutionalisierte Kooperation mit Berufs- und Branchenverbänden setzen. Die bereits in den Leistungsaufträgen und in der Praxis etablierten Ziel- und Qualitätssicherungssysteme sind auch für Kulturleistungen und Bildungsleistungen einzusetzen (Art. 4 und 5 SRG-Konzession).
Im Aufbau dieses Konzepts sind die Medienfreiheit und Programmautonomie der Sendeunternehmen zu beachten. Zudem darf keine unnötige Bürokratie entstehen. Zielsetzungen (als Teil der Strategie), Vereinbarungen (als Teil der Kooperation) und Verfahren (als Teil der Führung und Überwachung) sollten einfach und transparent sein. Dies vermeidet auch Marktverzerrungen dadurch, dass die Sendeunternehmen eine Kulturförderung bereitstellen.
Der SRG ist eine pragmatische, ehrliche und systematische Planung, Kontrolle und Information zu empfehlen. Neben der Kulturleistung könnten auch Bereiche wie der Wissenschaftsjournalismus vergleichbar geführt werden.
Die Ausgestaltung eines Konzeptes zur Planung, Berichterstattung und Governance von Kulturleistungen im Service public sollte von der SRG ausgehen. Falls eine politische Begleitung und rechtliche Verankerung nötig sind, wäre sie wie folgt denkbar.
- Untersuchung zur Kulturleistung gemäss Art. 4 Abs. 5 SRG-Konzession.
- Zusammenarbeitspflichten in Art. 7 Abs. 3 SRG-Konzession, z.B. in der Literatur.
- Messbare Ziele in Anwendung oder Anpassung von Art. 5 der SRG-Konzession (Angebotsstrategie).
Als Kennzahlen bieten sich Finanz- und Personalbudgets sowie die Mengen und Dauer der Inhalte dar. Die Zielkonflikte zwischen «Quote» (Reichweite) und «Qualität» (Resonanz) sind bewusst zu führen und messbar darzustellen.
Die Verbände der Kultur, der Literatur und der Medien stehen der SRG und ihren Inhalten nahe. Das Kulturschaffen und der mediale Service public profitieren voneinander. Diese Situation lädt zu einer nicht nur anekdotischen, sondern institutionellen und substanziellen Auseinandersetzung ein. Die Verantwortung dafür liegt bei der SRG, die sich zurzeit unter einem hohen politischen und wirtschaftlichen Druck wandelt.