Meldefristen für die Verteilung Print und die Verteilung Broadcast
30.12.2025 – Die Hauptverteilung, bestehend aus den Verteilungen Print, Online und Broadcast, findet im nächsten September statt. Urheberinnen und Urheber müssen sich bis Ende Januar um die Deklaration ihrer gedruckten Werke (Print) und ihrer Sendeminuten (Broadcast) gekümmert haben. Vergessen Sie bei Broadcast nicht, alle Sendungen, Beiträge in Sendungen und Wiederholungen separat im Meldesystem zu erfassen. ProLitteris kann dies nicht für Sie übernehmen.
Sie erreichen das Meldeportal unter oms.prolitteris.ch oder über unsere Website. Für die beiden Verteilungen Print und Broadcast gilt die Meldefrist bis 31.01.2026.
Verteilung Print (Meldefrist 31.01.2026): Melden Sie Werke, die gedruckt in Büchern oder in Zeitungen/Zeitschriften erschienen sind und für welche Sie Urheber:in oder Verlag sind. Bereits gemeldete Werke müssen nicht erneut gemeldet werden.
Verteilung Broadcast (Meldefrist 31.01.2026): Melden Sie im Jahr 2025 im Radio oder am TV gesendete Sprach- und Bildwerke. Audios und Videos auf Webseiten können nicht gemeldet werden.
Verteilung Online: Onlinewerke melden Sie – im Gegensatz zu den Verteilungen Print und Broadcast – nicht selber. Der Verlag ist für das Übermitteln der Meldungen für die Verteilung Online zuständig. Es werden Texte und Bilder die online veröffentlicht wurden vergütet, sofern der Verlag die Zählmarken von ProLitteris verwendet.
Bei den Meldungen müssen die Urheberschaft und der Werkcharakter gegeben sein. Nicht zugelassen sind KI-Erzeugnisse, von anderen Quellen übernommen Inhalte ohne eigenen individuellen Beitrag. ProLitteris kann Nachweise verlangen und Stichproben durchführen.
Sämtliche Informationen zu unseren Verteilungen finden Sie im Dokument «Info Rechteinhaber». Beachten Sie die Bedingungen für die einzelnen Verteilungen. Ein Anspruch entsteht nur, wenn eine Vergütung für ein Werk in der Hauptverteilung im September gestützt auf korrekte Daten berechnet werden kann.