Bericht zur Hauptverteilung im Jahr 2025
18.05.2025 – ProLitteris verteilt jährlich den Ertrag des Vorjahres, der aus den gesetzlichen und internationalen Vergütungen sowie erweiterten Kollektivlizenzen stammt. Die Hauptverteilung von rund 19 Millionen Franken an die Mitglieder findet jeweils im September statt und setzt sich zusammen aus den Verteilungen Print, Online und Broadcast. Von den ursprünglich eingenommenen rund 35 Millionen Franken gehen zuerst Quoten an andere Verwertungsgesellschaften und Organisationen im In- und Ausland (rund 12 Millionen Franken). Verteilt werden im Vorfeld auch die Erträge der freiwilligen Kollektivverwertung (Verwertungsbereich Art) für das Abbilden von Kunstwerken und für Sprachwerke in Radio- und TV-Sendungen (Verwertungsbereich Audio, namentlich Nutzungen durch die SRG SSR, rund 1 Million Franken). Zudem fliessen Prozentsätze an Sozialleistungen und Kulturbeiträge (rund 3 Millionen Franken), die vor den Verteilungen zusammen mit dem Verwaltungsaufwand abgezogen werden.
Teilnahme von Werken und Rechteinhabenden
Wie jedes Jahr wurden in Anwendung des Verteilungsreglements drei Meldeverfahren durchgeführt und drei Verteilungssummen berechnet: (Verteilungsreglemente)
- Verteilung Print
- Verteilung Online
- Verteilung Broadcast
Verteilungssummen
Die Hauptverteilung 2025 umfasste rund 18.85 Millionen Franken Die Verteilungssummen sind:
- Verteilung Print: rund 9.54 Millionen. Franken (Vorjahr 10.68 Millionen Franken).
- Verteilung Online: rund 8.87 Millionen Franken (Vorjahr 6.43 Millionen Franken).
- Verteilung Broadcast: rund 0.44 Millionen Franken (Vorjahr 0.26 Millionen Franken).
Erläuterung und Beurteilung
Die Verteilung Online ist dank verbessertem System und ausführlicherer Datenübermittlung gewachsen, so dass Verlage ihre Deklaration der Urheber:innen vervollständigen konnten. Der Anstieg um 2.5 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr umfasst zu rund 1.1 Millionen Franken die grossen Medienverlage und deren Journalist:innen, Bildautor:innen, Fotograf:innen und sonstigen Urheber:innen – und zwar in gleicher Höhe (50:50-Prinzip für Urheber:innen und Verlage in der Verteilung Online). Weitere 300 000 Franken sind auf einen Zuwachs um 13 Verlage oder Betreiber von Websites sowie rund 300 Urheber:innen in verschiedenen Bereichen (Journalismus, Wissenschaft, Special Interest etc.) zurückzuführen; hinzu kam ein Anstieg der durchschnittliche Textlänge und Bebilderung, so dass auch der mittlere, Vergütungswerts stieg. Auch die neue Verteilung Broadcast ist stark gewachsen, was literarischen Werken in Radio und Fernsehen, Comedy und Spoken Word sowie Drehbüchern zugutekam.
Regelmässige Überprüfung
In Vorbereitung der Hauptverteilung setzt sich der Vorstand der ProLitteris jeweils mit den Verteilungssummen und der Entwicklung der Verteilungen Print, Online und Broadcast auseinander. Er beurteilte das Wachstum der Verteilung Online als folgerichtig und befand eine ungefähr hälftige Aufteilung der kopiernahen Vergütungen auf gedruckte und digitale Werke sei vertretbar. Der neue Gemeinsame Tarif 8 (Organisationen, Kopiervergütungen) sieht grundsätzlich eine 50:50-Verteilung des Ertrags mit Papierkopien und Digitalkopien vor. ProLitteris ist verpflichtet, regelbasiert nach dem genehmigten Verteilungsreglement zu verteilen, und das gesetzliche Prinzip ist der gemessene oder geschätzte Nutzungsertrag (Art. 49 und Art. 60 URG). Der Vorstand beabsichtigt, die Verteilungssummen und namentlich die Berechnungsformel sowie die Minimalvergütung in der Verteilung Online im Auge zu behalten.