21.03.2026 – Urheberinnen und Urheber können KI ohne Nachteil einsetzen, solange der Einsatz im Sinn eines Werkzeugs erfolgt. Tritt die Maschine aber an die Stelle des kreativ schaffenden Menschen, dann fehlt es an der gesetzlichen Voraussetzung für einen Rechtsschutz. Die Rechteinhaber:innen und ProLitteris können in diesen Fällen weder Lizenzen erteilen noch Vergütungen einziehen: Es gibt
20.03.2026 – Welche Werkkategorien werden oft ganz oder fast ausschliesslich mit generativen KI-Systemen erzeugt, mit der Folge, dass sie urheberrechtlich nicht geschützt sind und keine Vergütung für die Werke fliessen sollten? Am anfälligsten für vollständige KI-Autorschaft sind funktionale, massenhaft produzierte, standardisierte Texte mit niedrigem Anspruch. Die Wahrscheinlichkeit, dass Texte weitgehend oder ausschliesslich von KI generiert
01.03.2026 – Die kleinere der beiden Stiftungen von ProLitteris vergibt den jährlichen ProLitteris-Preis und unterstützt Projekte im Bereich Literatur und Kunst in der Schweiz und in Liechtenstein. Der Stiftungsrat nimmt Gesuche per E-Mail an culture@prolitteris.ch entgegen. Es gibt zwei Abgabefristen für Gesuche im Jahr: Die Bedingungen für eine Förderung durch ProLitteris sind: 1. Das Gesuch