Die Fürsorge-Stiftung: Altersrenten und Nothilfen

26.02.2026 – Nur wer Mitglied der Genossenschaft ProLitteris ist, kann nach Erreichen des Rentenalters mit einer jährlichen Altersrente rechnen – oder jederzeit eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Fürsorge-Stiftung zahlt Altersrenten aus und leistet Nothilfe. Gestützt auf das Urheberrechtsgesetz (URG) und die Statuten bezieht die Fürsorge-Stiftung 9% der Erträge von ProLitteris. Die Sozialleistungen sind abhängig vom Mass der wirtschaftlichen Bedrängnis. Während die Rente festen Regeln folgt, die im Reglement der Fürsorge-Stiftung definiert sind, beurteilt der Stiftungsrat die Nothilfegesuche nach der finanziellen Lage der betroffenen Person nach Ermessen.

Urheberinnen und Urheber haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie eine 10-jährige Mitgliedschaft haben uns spätestens im 60. Altersjahr Mitglied wurden, und wenn die kumulierten Vergütungen von ProLitteris während der Mitgliedschaft das vom Stiftungsrat jährlich festgelegte Niveau erreicht oder übersteigt. Zur Berechnung der Altersrente wird die Summe aller Vergütungen von ProLitteris und das jährlich gemeldete Einkommen der direkten Bundessteuer herangezogen. Wenn das steuerbare Einkommen (sofern höher: das satzbestimmende Einkommen) der direkten Bundessteuer für eine allein besteuerte Person 50’000 Franken oder für eine gemeinsam besteuerte Person 66’667 Franken übersteigt, gibt es keinen Rentenanspruch.

Personen, die einen Anspruch auf eine Rente geltend machen können, werden von ProLitteris jährlich im Oktober kontaktiert, damit sie die letzte Veranlagung der Bundessteuer bis am 31. Dezember an ProLitteris senden können. ProLitteris berechnet die Renten im folgenden Januar des Rentenjahres und zahlt sie anschliessend aus. Die Frist ist verbindlich – wer zu spät kommt, hat die Rente verwirkt.

Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verwirken, muss ein Mitglied also innert der Frist, die ProLitteris im Rentenschreiben mitteilt, eine korrekte Veranlagung der direkten Bundessteuer an unser Team Social senden. Für das nächste Rentenjahr 2027 wird die Frist der 31. Dezember 2026 sein. Nur an jene Mitglieder, welche die minimale Vergütungssumme erst am Ende des Jahres (Vorjahr des Rentenjahres) erreichen, schickt ProLitteris erst im anschliessenden Januar eine Mitteilung zum Nachweis des steuerbaren Einkommens. Für diese Personen gibt es eine verkürzte Frist zur Einreichung des Steuerbelegs.

Diese Schritte sind so festgelegt, dass möglichst alle Altersrenten bereits im Januar ausgezahlt werden. So sieht es das Reglement der Fürsorge-Stiftung vor, und so wissen es die Empfänger der Zahlungen zu schätzen.