Meldefristen für das Nutzungsjahr 2024

Mit diesem Reminder erinnern wir Sie an die Fristen zur Meldung von Werken für die diesjährige Hauptverteilung. Haben Sie Ihre Werke für das Nutzungsjahr 2024 bereits gemeldet, so betrachten Sie diese Mitteilung als gegenstandslos. Hier finden Sie das Meldeportal. 

In der Verteilung Print können Sie Ihre veröffentlichten Werke in gedruckten Büchern oder Zeitungen/Zeitschriften bis 31. Januar 2025. Bereits gemeldete Werke müssen nicht erneut gemeldet werden. 

Für Texte (mit oder ohne Bilder) im Internet gilt die Verteilung Online. Der Betreiber der Website muss die entsprechenden Texte sowie die Urheber bis spätestens 31. März 2025 an ProLitteris übermitteln. Klären Sie direkt mit dem Verlag, der die Zählmarke implementiert hat, ob die Meldung vollständig oder lediglich mit Angabe von Vor- und Nachnamen erfolgt ist. 

Für gesendete Sprachwerke und Bilder wurde 2023 die Verteilung Broadcast lanciert. Diese Vergütung können Sie nur durch ProLitteris erhalten nach erfolgter Meldung bis zum 31.01.2025. Gerne weisen wir Sie auf die Regeln dieser Verteilung hin: 

• Zugelassen sind Sprachwerke am Radio oder im Fernsehen sowie stehende Bilder im Fernsehen.
• Ausgeschlossen sind Werke, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Sendeunternehmen geschaffen wurden.
• Massgebend ist die Dauer des Beitrags. Die Dauer der Sendung ist nur dann massgebend, wenn eine Person alleine die Rechte am Material der ganzen Sendung hat.
• Erfasst sind Sendungen, also lineare Programme in Radio oder TV (keine reinen Onlinesendungen). 

Sämtliche Informationen zu unseren Verteilungen finden Sie in unserem «Info Rechteinhaber», zugänglich über unsere Website unter «Dokumente».