Wie kann man sicher zu sein, keine Urheberrechte zu verletzen?

20.01.2026 – In gewissen Berufen und Tätigkeiten kommt man nicht ohne Kreativität aus, und man möchte sich an Material bedienen, das möglicherweise mit Urheberrechten behaftet ist. Wer Gewissheit sucht, keine fremden Urheberrechte zu verletzen, vermeidet die Nutzung von fremden geistigen Leistungen. Und man vermeidet Tools, die solche Leistungen verarbeiten. Eine Gefahr der Rechtsverletzung bleibt aber bestehen, wenn Quellen übernommen oder generative KI eingesetzt wird.

Das Rohmaterial, das man in einer eigenen Kreation oder Publikation verwenden möchte, könnte geschützt sein, und die eigene Handlung könnte eine «Nutzung» sein – ohne Erlaubnis und Vergütung. Hinzu kommen praktische Schwierigkeiten, wenn man die Rechte ausfindig machen will, die man respektieren möchte.

Unsere 6 Tipps erleichtern es Kreativschaffenden und Produzierenden und Content Creators aller Art, in Übereinstimmung mit dem Copyright zu arbeiten.

Tipp 1: Eigenproduktion

Gestalten und produzieren Sie Ihre Inhalte selber. Auch Fotos und Musik. Machen Sie die Aufnahmen in einem privaten Raum, ohne fremde Werke abzubilden oder zu verwenden. Lassen Sie sich von fremden Ideen und Stilmitteln inspirieren, denn darin liegt noch keine Urheberrechtsverletzung. Aber übernehmen Sie fremde Kreationen weder ganz noch in Teilen, wenn Sie mit Ihrem Werk öffentlich auftreten wollen. Wer alles selber macht, ist urheberrechtlich sicher.

Tipp 2: Aufträge

Geben Sie persönlich schriftliche Aufträge, in denen Sie die Rechte ausdrücklich einholen. Lassen Sie sich die Rechte übertragen, dann gehören Sie Ihnen oder Ihrer Institution. Bewahren Sie Belege als Beweis auf. Wenn das nicht geht oder zu teuer ist, holen Sie eine schriftliche Lizenz der Beauftragten ein, die alle Nutzungen abdeckt: für die erforderlichen Dauer, den beabsichtigten Zweck und die Länder, in denen die Nutzung oder Objekte verbreitet werden. Aufträge mit Rechteübertragung oder ausdrücklicher Lizenzierung sind eine gute Sicherheit.

Tipp 3: Lizenzfreies Material

Sie dürfen für Ihre Inhalte kreative Elemente benutzen, die in lizenzfreien Datenbanken angeboten werden oder sich in einer Software befinden, die Sie legal und ohne Einschränkungen benutzen dürfen. Soziale Medien und Videoportale stellen Dateien zur Verfügung und informieren über das richtige Vorgehen. Achten Sie darauf, dass die Quelle von solchem Material verlässlich ist, dass eine Rechtsgewährleistung enthalten ist, und dass Sie mit den Nutzungsbedingungen – oder mit den Regeln der Creative-Commons – vertraut sind.

Tipp 4: Public Domain

Nutzen Sie Werke, die nicht mehr geschützt sind, weil die Schutzdauer abgelaufen ist. Das ist der Fall, wenn der/die Urheber:in vor mehr als 70 Jahren verstorben ist oder die Produktion/Interpretation vor mehr als 50 Jahre gemacht wurde. Fotos ohne Individualität haben einen Schutz bis 50 Jahre ab Herstellung. Beachten Sie, dass an einer Musik oder einem Video, einem Buch oder einem Zeitungsbeitrag mehrere Rechteinhaber beteiligt sein können.

Tipp 5: Gesetzliche Nutzungsfreiheiten

Das Urheberrechtsgesetz (URG) schränkt das geistige Eigentum ein, wenn es dafür praktische Gründe gibt (anonyme Massennutzung) oder wenn Freiheiten der nutzenden Personen beachtet werden sollten. Solche Ausnahmen gelten für das Abbilden von Werken im öffentlichen Raum, für Zitate in der Auseinandersetzung mit einem Werk, für die journalistische Berichterstattung und für bestimmte Verzeichnisse und Kataloge der Gedächtnisinstitutionen. Konsultieren Sie das Urheberrechtsgesetz (URG) im Abschnitt „Schrankenbestimmungen“. Eine Grenze all dieser Freiheiten ist aber, dass eine eigentliche Publikation und Distribution fremder Werke nicht gesetzlich erlaubt wird, weil solche Handlungen zu stark in die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber eingreifen.

Tipp 6: Verwertungsgesellschaften

In der Schweiz gibt es fünf Non-profit-Organisationen, die Rechte bündeln: SUISA für Musik, ProLitteris für Text und Bild, Suissimage für Film, SSA für Bühne und SWISSPERFORM für die Leistungsschutzrechte von Interpret:innen, Produzierenden und Sendeunternehmen. Von diesen Genossenschaften sind Lizenzen erhältlich, zum Beispiel dann, wenn viele Werke in einer harmlosen Weise genutzt werden, oder wenn die Rechteinhaber unauffindbar sind. Erkundigen Sie sich bei ProLitteris nach erweiterten Kollektivlizenzen und nach Nutzungen verwaister Werke.

Ausserhalb dieser sechs Tipps sollten Rechte an genutztem Material vorsichtshalber abgeklärt werden.