Autor: Sophie Desoutter

  • Gerichtlich bestätigt: Organisationen müssen an ProLitteris urheberrechtliche Vergütungen zahlen

    Zürich, 22.01.2021 – Schweizer Gerichte haben in mehreren Urteilen die Praxis von ProLitteris im Urheberrecht bestätigt: Die Rechnungen gemäss Tarif (GT 8 und 9) sind korrekt. Sie basieren auf den Angaben der Betriebe oder Einschätzungen der Verwertungsgesellschaft. Wenn ein Betrieb keine Angaben macht und auf Rechnungen nicht reagiert, entstehen Mehrkosten. ProLitteris weist die Betriebe mehrfach