Gerichtlich bestätigt: Organisationen müssen an ProLitteris urheberrechtliche Vergütungen zahlen

Zürich, 22.01.2021 – Schweizer Gerichte haben in mehreren Urteilen die Praxis von ProLitteris im Urheberrecht bestätigt: Die Rechnungen gemäss Tarif (GT 8 und 9) sind korrekt. Sie basieren auf den Angaben der Betriebe oder Einschätzungen der Verwertungsgesellschaft. Wenn ein Betrieb keine Angaben macht und auf Rechnungen nicht reagiert, entstehen Mehrkosten. ProLitteris weist die Betriebe mehrfach auf ihre Pflichten hin. Im Fall, dass die Mitwirkung und die Vergütung trotz aller Bemühungen verweigert wird, reichen unsere Rechtsanwälte gerichtliche Klagen an den kantonalen Gerichten ein.
Einzelheiten stehen in unserer Mitteilung vom 20.01.2021.

Mitteilung Inkasso Kopiervergütungen 2021-01-20