Die Fürsorge-Stiftung reagiert auf ein starkes Rentenwachstum

26.02.2026 – Mit Beginn des Rentenjahres 2027 werden zwei Massnahmen in der Berechnung der Altersrenten in Kraft treten. Die potenziellen Berechtigten für eine Altersrente werden frühzeitig informiert, damit sie sich über die finanziellen Verhältnisse ins Bild setzen können.

Die Massnahmen betreffen bisherige und neue Rentenberechtigte.

  1. Die für die Rentenberechtigung erforderliche Summe der urheberrechtlichen Vergütungen während der Mitgliedschaft wird von 2027 bis 2032 jährlich um jeweils CHF 500 erhöht. Dies führt dazu, dass Mitglieder mit kumulierten Vergütungen von weniger als CHF 1’500 im Jahr 2027 keine Rente erhalten werden. Für das darauffolgende Rentenjahr 2028 wird die minimale Vergütungssumme bei CHF 2’000 liegen. Stichtag für die Berechnung der kumulierten Vergütungen ist immer der 31. Dezember des Vorjahres des Rentenjahres.
  2. Für das Einkommen ist die letzte Steuerveranlagung massgebend. Die Altersrente von ProLitteris wird vom Einkommen nicht mehr abgezogen.

Wie schon immer ist der korrekte Steuerbeleg nach Aufforderung durch ProLitteris bis spätestens am 31.12. des Vorjahres einzureichen. Für diese Frist kann ProLitteris keine Ausnahmen mehr gewähren, es sind also keine späteren Belege mehr möglich (Gleichbehandlung). Für das Rentenjahr 2027 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Altersrente bleibt ansonsten unverändert. Massgebend ist das Reglement der Fürsorge-Stiftung. Der Anhang wird in der Verantwortung des Stiftungsrates jährlich aktualisiert, damit die Berechnung der Renten für das bevorstehende Jahr definiert und bekannt ist.

Diese Massnahmen sind notwendig, weil die Rentenverpflichtungen steigen und die Erträge stagnieren. Der Stiftungsrat prüft jährlich die Finanzlage. Auf dieser Basis sind wir zuversichtlich, die Altersrenten mittelfristig finanzieren zu können.

Im Detail: Die Rentenverpflichtungen steigen Jahr für Jahr, mit wenigen Unterbrüchen. Die Rentensumme ist zwischen 2015 (CHF 1’757’633) und 2024 (CHF 2’953’326) um fast 70% gewachsen. Im Jahr 2025 wuchs die Rentensumme erneut um 8%, und wir erwarten für 2026 einen weiteren Anstieg um rund 5%. Die Anzahl rentenberechtigter Personen hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, von 344 (2015) auf rund 700 (2025).

Im Fall einer finanziellen Notlage kann jedes Mitglied ein Gesuch um eine einmalige Nothilfe einreichen (social@prolitteris.ch). Für wiederkehrende oder dauerhafte finanzielle Engpässe sind die staatlichen Sozialbehörden zuständig. Weitere Informationen zur Nothilfe und zur Altersrente stehen auf unserer Website unter «Sozialhilfe» und «Dokumente».