ProLitteris
Menu
  • Dokumente
  • FAQ
  • Suche
  • Sprache
    • Deutsch
    • Français
    • Italiano
  • Login
  • Menu
    • Urheber, Verlage

      • Registrierung bei ProLitteris
      • Verteilung der Vergütungen
      • Generalversammlung
    • Nutzung, Tarife

      • Kopiervergütungen (GT 8, GT 7)
      • Verwaiste Werke (GT 13)
      • Erweiterte Kollektivlizenzen
    • Radio und TV

      • Verwertungsbereich Audio
      • Vergütungen der SRG
      • Kommunikationsnetze (Broadcast)
    • Kunst

      • Verwertungsbereich Art
      • Formular Lizenzanfrage
      • Verträge mit Verbänden
    • Sozialhilfe

      • Nothilfe
      • Altersrenten
      • Die Fürsorge-Stiftung
    • Kulturförderung

      • Gesuche um Beiträge
      • ProLitteris-Preis
      • Die Stiftung Kulturfonds
    • Über ProLitteris
      • Kontakt
      • Tätigkeit
      • News
      • Newsletter
      • Organisation

    News

    Wie prüft ProLitteris, ob ein Werk oder ein ungeschütztes Objekt vorliegt?

    21.03.2026 – Urheberinnen und Urheber können KI ohne Nachteil einsetzen, solange der Einsatz im Sinn eines Werkzeugs erfolgt. Tritt die Maschine aber an die Stelle des kreativ schaffenden Menschen, dann fehlt es an der gesetzlichen Voraussetzung für einen Rechtsschutz. Die Rechteinhaber:innen und ProLitteris können in diesen Fällen weder Lizenzen erteilen noch Vergütungen einziehen: Es gibt

    Ist ein Text ganz oder teilweise KI-generiert?

    20.03.2026 – Welche Werkkategorien werden oft ganz oder fast ausschliesslich mit generativen KI-Systemen erzeugt, mit der Folge, dass sie urheberrechtlich nicht geschützt sind und keine Vergütung für die Werke fliessen sollten? Am anfälligsten für vollständige KI-Autorschaft sind funktionale, massenhaft produzierte, standardisierte Texte mit niedrigem Anspruch. Die Wahrscheinlichkeit, dass Texte weitgehend oder ausschliesslich von KI generiert

    Die Stiftung Kulturfonds unterstützt Projekte der Literatur und Kunst

    01.03.2026 – Die kleinere der beiden Stiftungen von ProLitteris vergibt den jährlichen ProLitteris-Preis und unterstützt Projekte im Bereich Literatur und Kunst in der Schweiz und in Liechtenstein. Der Stiftungsrat nimmt Gesuche per E-Mail an culture@prolitteris.ch entgegen. Es gibt zwei Abgabefristen für Gesuche im Jahr: Die Bedingungen für eine Förderung durch ProLitteris sind: 1. Das Gesuch

Top
Wir sind die offizielle Verwertungsgesellschaft für Kopiervergütungen und andere Urheberrechte.

Kommunikationsnetze (Broadcast)

Das Geld für Urheber und Verlage, deren Texte von Sendeunternehmen genutzt werden (z.B. Comedy und Spoken Word), setzt sich zusammen aus Lizenzzahlungen der SRG und der privaten Sendeunternehmen («Verteilung Audio») und aus gesetzlichen Vergütungen («Verteilung Broadcast»).

Top

Info

Info Rechteinhaber
Info Spoken Word
Opt-out Artificial Intelligence

Tool

Berechnungstool

Contact

works@prolitteris.ch

  • Urheber, Verlage:
    • Registrierung bei ProLitteris
    • Verteilung der Vergütungen
    • Generalversammlung
  • Nutzung, Tarife:
    • Kopiervergütungen (GT 8, GT 7)
    • Verwaiste Werke (GT 13)
    • Erweiterte Kollektivlizenzen
  • Radio und TV:
    • Verwertungsbereich Audio
    • Vergütungen der SRG
    • Kommunikationsnetze (Broadcast)
  • Kunst:
    • Verwertungsbereich Art
    • Formular Lizenzanfrage
    • Verträge mit Verbänden
  • Sozialhilfe:
    • Nothilfe
    • Altersrenten
    • Die Fürsorge-Stiftung
  • Kulturförderung:
    • Gesuche um Beiträge
    • ProLitteris-Preis
    • Die Stiftung Kulturfonds
  • Über ProLitteris:
    • Kontakt
    • Tätigkeit
    • News
    • Newsletter
    • Organisation

 

 

ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst
Postfach 205
8024 Zürich
  • Über ProLitteris
    Datenschutzerklärung
    Newsletter