KI-Analyse von urheberrechtlich geschützten Werken
01.04.2026 – Als Empfänger und Besitzer einer Datei, egal welcher Art, ist die Versuchung gross, diese für einen nächsten Schritt in ein KI-System hochzuladen. In einigen Unternehmen findet Material aller Art Eingang in Software, die indexiert und analysiert. Für die Prüfung von Manuskripten kann dies im Interesse der Autor:innen liegen. Das Gesetz erlaubt aber nur die interne Information und Dokumentation von Werken, die veröffentlicht wurden. Darüber hinaus muss eine Lizenz eingeholt werden.
Im Urheberrecht braucht es eine Einwilligung immer vonseiten der Rechteinhaber:innen. Für ein eingesandtes Manuskript ist dies der Autor oder die Autorin. Daneben gibt es seit wenigen Jahren die Möglichkeit einer erweiterten Kollektivlizenz von ProLitteris, zugunsten der Rechtssicherheit zu moderaten Kosten.
Auch Verlage, die eingesandte Manuskripte von einer KI «lesen» lassen, benötigen eine Einwilligung. Auch ein unveröffentlichtes Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung eines Manuskripts in einem KI-System beinhaltet eine Vervielfältigung durch Hochladen und möglicherweise eine Verarbeitung zwecks Zusammenfassung oder Analyse.
Je nach KI-System und Nutzungsbedingungen verlässt das Werk sogar den privaten Bereich des/der Urheber:in und des Verlags, womit eine Veröffentlichung stattfindet. Denn das Urheberrechtsgesetz definiert Veröffentlichung als jede Handlung, mit welcher das Werk den privaten Bereich verlässt.
Zwar gibt es im Urheberrechtsgesetz (URG) generelle Nutzungsfreiheiten (Schranken) für die interne Information und Dokumentation sowie für softwaregestützte Forschung. Allerdings fällt eine KI-Analyse nach herrschender Rechtsauffassung unter keine dieser Ausnahmen. Die KI-Nutzung eines Manuskripts bedarf deshalb der Einwilligung des Autors oder der Autorin.
Die Einwilligung kann in unterschiedlicher Form erteilt – und verweigert – werden. Denkbar ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder, in der Korrespondenz, eine ausdrückliche und von der Gegenseite bestätigte Äusserung von Verlag bzw. Urheber:in.
Eine einseitige, unwidersprochene Äusserung kann je nach Umständen als implizit angenommen gelten. Ein Verlag könnte also allgemeine Regeln aufstellen, wie er mit Manuskripten umzugehen pflegt, und diese mit der Eingangsbestätigung kommunizieren. Einige Verlage haben schon heute solche Manuskriptbearbeitungsregeln auf ihrer Website und decken die KI-Fragen ab.
Vorsichtshalber ist der einreichenden Person Gelegenheit zum Widerspruch zu geben, namentlich wenn die Mitteilung nicht genügend bekannt und sichtbar ist. Am besten ist bis auf Weiteres, wenn ein Verlag die zusendende Urheberschaft direkt und offen auf die KI-Nutzung aufmerksam macht und darüber eine Verständigung herbeiführt.
Denkbar ist, dass ein Verlag der Meinung ist, dass die Manuskriptanalyse als interne Nutzung oder als Forschung zulässig sei, oder dass mit der Zusendung eines Manuskripts eine implizite Einwilligung verbunden sei. ProLitteris empfiehlt auch dann eine klare und ausdrückliche Regelung zwischen den Beteiligten, zu welcher auch die Transparenz gehört, welche allfälligen Nachteile mit einem Widerspruch der/der Autor:in verbunden sind.
Umgekehrt kann ein:e Autor:in verlangen, dass ein Verlag darauf verzichtet, das zugesendete Manuskript in ein KI-System einzuspeisen. Diese Äusserung kann im Begleitschreiben an den Buchverlag mit der Zusicherung der Autorschaft verbunden werden. Ein Formulierungsvorschlag: «Ich bestätige, dass die Urheberschaft am Manuskript allein bei mir liegt [und ich zur Nutzung von Werken und Werkteilen Dritter, die in meinem Manuskript erscheinen, berechtigt bin], und dass ich das Manuskript ohne Einsatz von künstlicher Intelligenz [Variante Zusatz: … über die Nutzung als blosses Arbeitswerkzeug hinaus] erstellt habe. Sämtliche Elemente des Werks sind von mir verfasst und sämtliche Quellen von mir persönlich geprüft und zitiert. Gestützt auf meine Urheberrechte bitte ich darum, mein Manuskript als urheberrechtlich geschütztes Werk zu behandeln und nicht in KI-Systemen zu nutzen, selbst wenn dies nach Ihren Bedingungen oder in Ihrer Arbeitsweise vorgesehen sein sollte. Danke.»
ProLitteris ist interessiert, von der Entwicklung der Verlagspraxis zu erfahren, und steht mit den Berufs- und Branchenverbänden im Kontakt.