• Gerichtlich bestätigt: Organisationen müssen an ProLitteris urheberrechtliche Vergütungen zahlen

    Zürich, 22.01.2021 – Schweizer Gerichte haben in mehreren Urteilen die Praxis von ProLitteris im Urheberrecht bestätigt: Die Rechnungen gemäss Tarif (GT 8 und 9) sind korrekt. Sie basieren auf den Angaben der Betriebe oder Einschätzungen der Verwertungsgesellschaft. Wenn ein Betrieb keine Angaben macht und auf Rechnungen nicht reagiert, entstehen Mehrkosten. ProLitteris weist die Betriebe mehrfach
  • Verteilung 2020 für das Jahr 2019

    29.10.2020 − In diesen Tagen verteilt ProLitteris die Vergütungen im Verteilbereich Reprografie/Netzwerke für das Jahr 2019. Zum zweiten Mal wurde neben der Verteilung Print auch die Verteilung Online durchgeführt für Texte im Internet, die am Zähl- und Meldeverfahren 2019 teilgenommen haben. Per Ende Oktober werden rund CHF 12 Mio. an 10’576 Rechteinhaber verteilt (davon 9’883
  • Generalversammlung: Neue Statuten

    20.06.2020 – Die Generalversammlung hat im schriftlichen Verfahren neue Statuten genehmigt. Das kürzere und klarere Regelwerk tritt am 01.01.2021 in Kraft. In einer schriftlichen Abstimmung haben die Mitglieder von ProLitteris den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2019 genehmigt und Daniel Hammer als neues Mitglied in den Vorstand gewählt. ProLitteris hat das Resultat der Abstimmung im Protokoll
  • ProLitteris-Preis: Melitta Breznik und Janosch Steuwer

    29.04.2020 – Zum neunten Mal hat der Kulturfonds von ProLitteris den mit 40 000 Franken dotierten Hauptpreis und den Förderpreis von 10 000 Franken verliehen. ProLitteris prämiert jährlich zwei herausragende Leistungen in der Literatur und Kunst. Die Preisträgerin des Hauptpreises wurde wie immer von einer Jury ausgewählt, die aus Urheberinnen und Urhebern der gleichen Gattung zusammensetzt wird.
  • Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke

    Wahrnehmungsbereich Reprografie/Netzwerke: Online-Verteilung ab 2019 08.06.2018 – Das System „Onlinewerke entschädigen“ von ProLitteris steht wie geplant zur Einführung ab 1. Juli 2018 bereit. Verlage können Zählmarken auf Webseiten integrieren und werden ab 2019 Entschädigungen beanspruchen können – für sich und für ihre Autorinnen und Übersetzer. ProLitteris modernisiert mit diesem Schritt die Verteilung von Vergütungen für