Wie sichert man sich Urheberrechte auch dann, wenn man mit KI arbeitet?
29.07.2026 – Der Einsatz von KI ist erlaubt und in einigen Werkkategorien, mit denen ProLitteris zu tun hat, üblich. Doch will kein:e professionelle Urheber:in in ein Loch fallen mit der Folge, dass der Output gemeinfrei statt geschützt ist. Die Folge wäre nämlich, dass man sogar den gesetzlichen Anspruch verliert, beim Werk mit Namen genannt zu werden. Beachten Sie als Kreativschaffende oder als Verlag – und ebenso als Musik- oder Videoproduzent:in – unsere fünf Empfehlungen.
Ein Menschenwerk hat Autorschaft, ein Maschinenwerk nicht. Es braucht einen kreativen menschlichen Anteil in einem Text, Bild, Audio oder Video, damit das Urheberrecht nicht verfehlt wird. Beachtet man unsere Empfehlungen, entstehen neben dem Urheberrecht weitere Vorteile: Der menschliche Anteil an den Inhalten kann von der Pflicht zum KI-Label gemäss dem AI Act der Europäischen Union entlasten. Und er kann das Vertrauen und die Zahlungsbereitschaft stärken. Nur eine Maschine bedienen, abschliessende Verantwortung für einen Output übernehmen oder sich als Künstler:in zu bezeichnen – dies genügt nicht.
Die fünf Weichen bei der Produktion von urheberrechtlich geschützten Werken sind:
Mensch v. Maschine. Entscheidend ist der Mensch. Copyright gibt es nur für Elemente, die ein Mensch beiträgt. KI-Elemente sind nicht geschützt. Sie sind unschädlich, soweit sie die menschliche Kreativität nicht beseitigen. Also: Stellen Sie sicher, dass konkrete Menschen am Werkschaffen beteiligt sind.
Form v. Inhalt. Entscheidend ist die Form. Rechtlich sind nicht alle menschlichen Inputs geschützt, auch wenn sie kreativ sind. Geschützt sind Ausdruck, Auswahl, Anordnung. Nicht geschützt sind Ideen, Informationen, Inspirationen, auch wenn sie originell sind. Also: Sorgen Sie dafür, dass die richtige Art Kreativität im Werk erkennbar ist.
Prozess v. Content. In der Koproduktion mit KI ist der Prozess entscheidend. Im KI-Zeitalter ist die menschliche Kreativität im Objekt weniger gut erkennbar. Deshalb genügt die Betrachtung oder Analyse des Inhalts nicht mehr. Es kommt zunehmend auf die Produktionsschritte und Interaktion an (Prompts etc.). Also: Definieren und dokumentieren Sie die Werkentstehung und die menschliche Einflussnahme in allen Schritten.
Beweis v. Behauptung. Im Ernstfall ist der Beweis entscheidend. Ohne Urheberrecht oder Registerrecht (Patent, Marke, Design) sind veröffentlichte Inhalte gemeinfrei und schutzlos. Im Urheberrecht haben die Rechteinhaber:innen die Beweislast. Beweise sind Aussagen und Gutachten – und vor allem: Dokumente. Also: Prüfen Sie wenigstens für wichtige Werke eine verschlüsselte Speicherung von Dateien und Prompts (z.B. MyCopyright von ProLitteris).
Transparenz v. Täuschung. Die Empfehlung lautet Transparenz. Der Einsatz von KI kann rechtliche Nachteile haben, wenn Urheberrechte wegbrechen und wenn der Inhalt das Publikum täuscht. Für potenziell täuschende Texte, Bilder, Audios und Videos sieht der europäische AI Act eine Kennzeichnung vor. Also: Entscheiden Sie, wann und wie Sie das © beanspruchen, die Autorschaft (Urheberinnen und Urheber) nennen und KI-Output kennzeichnen.
Wer sich im Urheberrecht im KI-Zeitalter richtig bewegen und Vermögenswerte sichern will, stellt diese fünf Weichen richtig. Die manchmal erwähnten KI-Anteile in Prozenten helfen nicht. Wichtiger ist der Prozess, in welchem die menschlichen Entwürfe und Entscheide den Ablauf und den Inhalt prägen: Konzept & Design, Skizzen & Entwürfe, Ausführung & Produktion, Korrekturen & Qualitätssicherung.
ProLitteris kann Sie im Rahmen der Möglichkeiten im Kundendienst beraten.